Machen Sie mehr aus Ihrem Heim mit einer Immobilienrente
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Die Vorteile Ihrer Immobilienrente
Ihre Fragen und unsere Antworten zur Immobilienrente
Die Immobilienrente ist für Ruheständler*innen ab 70 Jahren attraktiv, vor allem wenn sie über das Vermögen, was in der Immobilie steckt, verfügen möchten, aber dennoch nicht in ein Heim oder in eine Altersresidenz ziehen möchten. Mit dem Vermögen aus der Immobilie kann altersgerecht umgebaut, die Traumreise verwirklicht oder die Kinder und Enkel unterstütz werden.
Die Senior*innen erhalten ein lebenslanges Wohnungs- und Nutzungsrecht und bleiben in ihrem vertrauten sozialen Umfeld.
Generell kann jede Immobilie im Eigenbesitz verrentet werden, auch Objekte mit Gewerbeanteil oder gewerblicher Prägung: Ein- und Mehrfamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen. Dabei stellen mögliche Restschulden zwischen 20% und 50% des Verkehrswertes in Abhängigkeit vom Alter der Senior*innen kein Problem dar.
Der Wert der Immobilie bildet die Berechnungsgrundlage für die Immobilienrente, der von einem externen und unabhängigen Gutachter der Leibrente ermittelt wird. Der Gutachter prüft die Immobilie in ihrer Lage und ihren Erhaltungszustand und zieht alle relevanten Faktoren in seine Berechnungen mit ein.
Eine Immobilienrente ist immer mit dem Verkauf der Immobilie verbunden. Der Verkäufer erhält jedoch ein lebenslanges Wohrecht, das im Grundbuch gesichert wird. Auch die Immobilienrente wird als Reallast im Grundbuch gesichert.
Die Immobilienrente ermöglicht es also Menschen ab 70 Jahren, das Vermögen, das in ihrer Immobilie gebunden ist, aktiv zu nutzen. Unterschiedliche Zahlungsarten sind dabei möglich: eine Einmalzahlung, eine Zeitrente mit unterschiedlich langen Laufzeiten oder einer Kombination aus beidem. Egal, welche Variante: Die Immobilienrente ist so ein sicheres Modell der Altersabsicherung.
• Einmalzahlung
• Zeitrente mit individuell angepassten Laufzeiten
• Kombination aus einmaliger Auszahlung und Zeitrente
Wenn Sie sich entscheiden auszuziehen, können Sie der Deutsche Leibrenten AG das Wohnungsrecht zum Rückkauf anbieten. In dem Fall zahlt sie die Deutschen Leibrenten AG für die restliche Lebenserwartung mit einer Einmalzahlung aus. Dieser Wert wird aus dem monatlichen Wohnwert abzüglich einer mind. 5-jährigen Nutzung und Berücksichtigung von Zinseffekten berechnet. Alternativ können Sie das Haus auch vermieten und die Mieteinnahmen nutzen.
Ja, ein kostenloses und unverbindliches Angebot kann ich für Sie erstellt werden.
Die Immobilienrente wird aus folgenden Faktoren berechnet:
• Wert der Immobilie
• Alter und Geschlecht der Immobilieneigentümer
• Kosten für die Immobilienbewirtschaftung
• Zinsfaktoren
• Lebenserwartung nach dem Statistischen Bundesamt
Als Basis dient dafür die aktuelle Kohortensterbetafel des Statistischen Bundesamtes. Diese ist hier einsehbar. www.destatis.de
Insofern eine Zeitrente vereinbart wurde, geht im Sterbefall der Restbetrag an den im Vertrag Begünstigten. Das Wohn- und Nutzungsrecht kann nicht übertragen werden.
Alle Vereinbarungen werden notariell beglaubigt. Das Wohnrecht sowie die Reallast werden im Grundbuch eingetragen.
Eine Anpassung der Immobilienrente z.B. aufgrund von Preissteigerung erfolgt nicht, denn die Immobilienrente ist ein Immobilienverkaufspreis.
Nein, der Kunde wohnt in seinem Zuhause immer mietfrei.
Die Einmalzahlung der Immobilienrente ist steuerbefreit. Bei den monatlichen Zahlungen ist ein kleiner Teil der Zeitrente als ertragssteuerrechtliches Einkommen zu werten. Wenn die Freibeträge ausgeschöpft sind, liegt hier eventuell eine Besteuerung vor. Bei Fragen ziehen Sie bitte einen Steuerberater hinzu.
Nach Vertragsabschluss übernimmt die Deutsche Leibrenten AG die Kosten für Reparaturen. Die Werterhaltung Ihres Zuhauses soll zu jedem Zeitpunkt gewährleistet werden. Sie prüft mind. zweimal im Jahr den Zustand der Immobilie und kümmert sich um die Behebung der Schäden.
Das Wertgutachten benennt den Wert ihrer Immobilie, auf dem die Höhe der Immobilienrente bestimmt wird. Das Gutachten wird von unabhängigen Sachverständigen angefertigt und berechnet sich aus sämtlichen Faktoren, die die Immobilie betreffen.
Die Reallast ist das im Grundbuch eingetragene Recht eines Begünstigten auf wiederkehrende Leistungen, die beim Verkauf einer Immobilie entstehen. Im Fall der Leibrente wäre das bspw. die turnusmäßige oder einmalige Auszahlung eines Betrages. Die Reallast bietet dem Kunden ein hohes Maß an Sicherheit, da diese grundbuchlich abgesichert wird.