Verkaufs- und Kaufberatung, professionelle Immobilienbewertung,
digitale Immobilienpräsentation, begleitete Besichtigungen, professionelle Fotos der Immobilien,
Erstellung, Einholen und Sammeln relevanter Objektunterlagen,
verlässliche Kommunikation zwischen Käufern, Verkäufern,
zuverlässige Abstimmung mit Banken und Behörden
Auswahl des geeigneten Notariates.
Projekt: Umsonst-Makler (Halle Saale)
Profitieren Sie von meinem umfassenden Leistungsangebot und meiner jahrelangen Erfahrung mit der Bewertung, Präsentation und mit dem Verkauf von Immobilien. Ich biete alle oben angeführten Leistungen selbstverständlich nicht umsonst an!
Gefahren, wenn ein Makler „nichts“ kostet
Immer wieder kommt es bei der Frage nach Provisionen zu Missverständnissen oder Kontroversen: Der Verkäufer ist froh, wenn der Käufer sie zu zahlen hat. Der Käufer ist erleichtert, wenn er weiß, dass der Verkäufer sie zahlen soll. So oder so besteht eine Asymmetrie, die sich nicht nur finanziell auswirkt, sondern auch zwischenmenschlichen Niederschlag finden kann. Ein Verkäufer, der die gesamte Provision zahlen muss, kann den Kaufpreis erhöhen, um die Kosten zu kompensieren.
Der Käufer ist so nicht nur mit einem höheren Kaufpreis der Immobilie konfrontiert, sondern auch mit höheren Kaufnebenkosten. Ein Käufer, der die Provision zahlen muss, kann von seiner Kaufabsicht zurücktreten oder er macht sich akribisch auf die Suche nach Mängeln und anderen Möglichkeiten zur Senkung des Kaufpreises.
So profitieren alle Seiten – die 50:50-Lösung
Als Maklerin ist es meine Aufgabe, für Käufer und Verkäufer, die bestmöglichen Bedingungen herauszuarbeiten. Ich arbeite also für beide Seiten und nur folgerichtig sollten Käufer und Verkäufer jeweils hälftig die Provision übernehmen, was übrigens auch mit der neuen Gesetzeslage übereinstimmt. CDU/CSU und SPD haben einen Gesetzesentwurf zur bundesweit einheitlichen Regelung der Maklerprovision definiert, welcher dieses Jahr als Gesetz verabschiedet wird.
Zur Absicht heißt es: „Die Änderungen im Maklerrecht zielen darauf ab, durch bundesweit einheitliche, verbindliche Regelungen die Transparenz und Rechtssicherheit bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser zu erhöhen und die Käufer vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage zu schützen. Es soll verhindert werden, dass Maklerkosten, die vom Verkäufer verursacht wurden und vor allem in seinem Interesse angefallen sind, im Kaufvertrag vollständig oder zu einem überwiegenden Anteil dem Käufer aufgebürdet werden.
Die Weitergabe von Maklerkosten soll vor dem Hintergrund, dass in der Regel auch der Käufer von der Tätigkeit eines Maklers profitiert, zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden; jedoch soll diese nur noch bis zu einer maximalen Obergrenze von 50 Prozent des insgesamt zu zahlenden Maklerlohns möglich sein. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat“ (Entwurf eines Gesetzes über die Verteilung der Maklerkosten bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen und Einfamilienhäuser 2019).
Umsonst-Makler
Damit bestätigt der Gesetzgeber meine Erfahrung und jahrelange Praxis:
Bei mir teilen sich seit jeher Käufer und Verkäufer die Provision. Bisher konnten meine Kunden und ich darin ausschließlich Vorteile erkennen:
hohe Transparenz,
faire Preisverteilung,
Verhandlungen auf Augenhöhe.
Ich bin als Maklerin ein Bindeglied zwischen allen beteiligten Personen oder Institutionen – damit ist auch viel Mühe und Herzblut verbunden. Über Kunden, die das zu schätzen wissen, freue ich mich sehr. Kontaktieren Sie mich gerne bezüglich des „Projekt-Umsonstmakler – Halle Saale“ oder bei anderen Fragen.
Ihre Rebecca Kiehne